Verabschiedet, nachjustiert, noch lange nicht fertig. Ein nüchterner Blick auf das KHAG und seine Folgen für Kliniken und Fachärzte.
Reform der Reform: Was steckt hinter dem KHAG?
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) steht das deutsche Krankenhauswesen vor der größten Umstrukturierung seit Einführung der Fallpauschalen. Nach zähen Verhandlungen und insgesamt 64 eingebrachten Änderungsanträgen hat der Bundestag am 6. März 2026 das KHAG verabschiedet. Es ist, kurz gesagt, die Reform der Reform. Wer dachte, damit sei Ruhe eingekehrt, irrt.
Das Grundprinzip bleibt bestehen: Nicht jedes Krankenhaus soll jede Leistung erbringen können und müssen. Durch stärkere Spezialisierung soll die Behandlungsqualität steigen und gleichzeitig die wirtschaftliche Sicherung bedarfsnotwendiger Häuser gewährleistet werden. Gut gedacht. In der Praxis ist es komplizierter.
Leistungsgruppen: Wer darf was anbieten?
Der Kern der Reform sind die sogenannten Leistungsgruppen. Sie legen bundeseinheitlich fest, welche Klinik welche Behandlungen erbringen darf. Die Bundesländer weisen den Krankenhäusern diese Leistungsgruppen zu, hinterlegt mit Qualitätskriterien als Mindestanforderungen. Gleichzeitig sind sie ein Kriterium für die Vorhaltevergütung, die die jeweilige Klinik erhalten soll.
Die Leistungsgruppen wurden von 65 auf 61 reduziert, und es sind Ausnahmeregelungen für deren Zuweisung vorgesehen. Das klingt nach Entlastung. Ist es aber nur bedingt. In der Leistungsgruppe Endprothetik Hüfte erhielt beispielsweise in NRW ein großer Teil der beantragenden Kliniken keine Zuweisung. Wer keine Leistungsgruppe bekommt, verliert Einnahmen. So einfach ist das.
Facharztmangel trifft auf neue Anforderungen
Für Kliniken mit Personalverantwortung ist ein Detail besonders brisant: Bisher reichte es grundsätzlich aus, mindestens einen Facharzt jederzeit in Rufbereitschaft zu haben. Ist für eine Leistungsgruppe bestimmt, dass drei Fachärzte verfügbar sein müssen, genügt es, wenn diese Anzahl vorgehalten wird und ein Facharzt tatsächlich in Rufbereitschaft steht. Das bleibt so. Vorerst.
Die eigentliche Herausforderung formuliert der Marburger Bund klar: Gute Krankenhausversorgung gibt es nur mit genügend gut qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten. Ohne gezielte und nachhaltige Investitionen in den ärztlichen Nachwuchs läuft die Reform Gefahr, mittelfristig am Mangel qualifizierter Fachärzte zu scheitern. Mit anderen Worten: Das Gesetz plant Strukturen, für die das Personal fehlt.
Vorhaltevergütung und Finanzierung: Der lange Weg bis 2030
Die schrittweise Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die vollständige finanzwirksame Umsetzung ist nun ab 2030 vorgesehen. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Das verschafft Luft. Aber kein Geld.
Laut Krankenhaus Rating Report 2025 schrieben 43 Prozent der Kliniken 2023 rote Zahlen. Für 2024 erwarten die Forscher sogar einen Anstieg auf 56 Prozent. Wer glaubt, das KHAG löse das strukturell, denkt zu kurz.
Was Sie jetzt tun sollten
Drei konkrete Empfehlungen für Kliniken mit Personalverantwortung:
- Erstens: Prüfen Sie jetzt, welche Leistungsgruppen Ihre Klinik realistisch erfüllen kann. Das ist keine theoretische Frage, sondern eine Überlebensfrage.
- Zweitens: Planen Sie Ihre Facharztbesetzung langfristig. Wer jetzt wartet, verliert die Qualifizierten an Häuser, die früher handeln.
- Drittens: Verstehen Sie das KHAG als Startschuss, nicht als Ziellinie. Die Transformation der Krankenhauslandschaft in Deutschland wird mehrere Jahre dauern. Wer jetzt strategisch aufstellt, sichert sich einen Vorsprung.
